FRAGEN & ANTWORTEN

FRAGEN & ANTWORTEN

Wir haben hier die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst und beantwortet.

Scheuen Sie sich aber nicht, Ihre Fragen auch persönlich an uns zu stellen. 
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
  • Wie lange warte ich auf einen Termin?

    Ein erster Termin ist spätestens in der Folgewoche möglich. 

  • Was muss ich zu meinem Termin mitbringen?

    Bitte tragen Sie bei jedem Besuch in unserer Praxis eine FFP2-Maske.


    Bei Ihrem ersten Besuch benötigen Sie als gesetzlich Versicherte*r zudem eine gültige ärztliche Verordnung sowie die Krankenkassenkarte.


    Darüber hinaus sollten Sie ein eigenes Handtuch mitbringen. Dieses wird als Unterlage auf der Behandlungsliege verwendet.

  • Was ist, wenn ich einen Hausbesuch benötige?

    Wir bieten unsere Leistungen auch als Hausbesuch an, sofern Sie diesen von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet bekommen haben.

  • In welchem Rhythmus finden die Behandlungen statt?

    Je nach Krankheitsbild sind 1–2 physiotherapeutische Behandlungen pro Woche sinnvoll.


    Wenn es mal nicht anders geht, können bis zu 14 Tage zwischen zwei Terminen liegen. 


    Für urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle (bei uns oder bei Ihnen) haben die Krankenkassen unterschiedliche Regelungen.

  • Wie lange ist eine Verordnung für Physiotherapie gültig?

    Eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie ist ab der Ausstellung 28 Tage lang gültig. 


    Falls bei Ihrem ersten Termin das Ausstellungsdatum weiter zurückliegen sollte, lassen Sie dieses bitte bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin aktualisieren.

  • Was passiert, wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann?

    Sagen Sie Ihren Termin bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.


    Rufen Sie uns hierfür an, sprechen Sie auf den Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 


    Sollten Sie zu kurzfristig absagen und wir den Termin nicht neu vergeben können, behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe der jeweiligen Behandlungskosten zu erheben.

  • Was ist eine Zuzahlung?

    Patient*innen (ab 18 Jahre) leisten eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung i.H.v.

    10% der Behandlungskosten zzgl. einer Rezeptgebühr in Höhe von 10 € pro Verordnung.


    Die Zuzahlung erheben wir, müssen sie jedoch an die jeweilige Krankenkasse weiterleiten. 


    Die Zuzahlung kann bei uns in bar oder elektronisch per EC-Karte entrichtet werden.


    Für privat Versicherte wird keine Zuzahlung erhoben.

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